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Krankenfahrten mit Taxi
Sie benötigen von Ihrem Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung
Beförderungsmittel: Taxi / Mietwagen
Folgende Fahrten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen:
- Krankenhausbehandlung (voll- oder Teilstationär)
- ambulante Behandlungen bei MZ "aG", "BI", "H", Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Pflegegrad 4 oder 5
- Fahrten von oder zu Kureinrichtungen
- Arbeitsunfall (Abrechnung über Ihre Berufsgenossenschaft)
Für Fahrten zur ambulanten Behandlung benötigen Sie vor der Fahrt eine schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse
Dazu gehören auch Fahrten von und nach:
- Dialyse
- onkologische Chemotherapie
- onkologische Strahlentherapie
- Fahrten bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung bis Pflegegrad 3
- Rehabehandlung
- ambulante Arztbehandlung
Wenn Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, müssen Sie einen Eigenanteil entrichten. Dieser beträgt 10 % vom Fahrpreis, mindestens 5,00 € höchstens 10,00 € pro Fahrt.
Haben Sie Fragen zu Krankenfahrten, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Bei Fahrten, die nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, wird der Taxipreis berechnet.

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