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Krankenfahrten mit Taxi

 

Sie benötigen von Ihrem Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung

Beförderungsmittel: Taxi / Mietwagen

Folgende Fahrten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen:

  • Krankenhausbehandlung (voll- oder Teilstationär)
  • ambulante Behandlungen bei MZ "aG", "BI", "H", Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Pflegegrad 4 oder 5
  • Fahrten von oder zu Kureinrichtungen
  • Arbeitsunfall (Abrechnung über Ihre Berufsgenossenschaft)

Für Fahrten zur ambulanten Behandlung benötigen Sie vor der Fahrt eine schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse
Dazu gehören auch Fahrten von und nach:

  • Dialyse
  • onkologische Chemotherapie
  • onkologische Strahlentherapie
  • Fahrten bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung bis Pflegegrad 3
  • Rehabehandlung
  • ambulante Arztbehandlung

Wenn Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, müssen Sie einen Eigenanteil entrichten. Dieser beträgt 10 % vom Fahrpreis, mindestens 5,00 € höchstens 10,00 € pro Fahrt.

Haben Sie Fragen zu Krankenfahrten, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. 

Bei Fahrten, die nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, wird der Taxipreis berechnet.


 
 

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