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Krankenfahrten mit Behindertransport
Für Patienten mit einem eigenen Rollstuhl, bieten wir Fahrten mit dem Behindertentransport an.
Fahrten können nur durchgeführt werden, wenn keine Treppen zu überwinden sind.
Bei Direktabrechnung mit der Krankenkasse muß auf Ihren Transportschein das Transportmittel Taxi / Mietwagen mit Zusatz Rollstuhl verordnet sein.
Ab 01.01.2004 werden von Ihrer Krankenkasse nur noch Fahrten zu oder von stationären Einrichtungen wie Krankenhaus oder Kur übernommen.
Wie bei der klassischen Krankenfahrt müssen folgende Fahrten vorher von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigt werden:
- Dialysebehandlungen
- Fahrten zur onkologischen Chemotherapie und Bestrahlung
- Fahrten zur Rehabehandlung
- ambulante Behandlungen ohne Merkzeichen bzw. bis Pflegegrad 2
Wenn Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, müssen Sie einen Eigenanteil entrichten. Dieser beträgt 10% vom Fahrpreis, mindestens 5,00 € höchstens 10,00 € pro Fahrt.
Der Behindertentransport kann auch für private Fahrten gebucht werden.

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